Was passiert, wenn mein Flug überbucht ist und ich nicht mitgenommen werde?
Überbuchung ist eine gängige Praxis, bei der Fluggesellschaften mehr Sitze verkaufen als im Flugzeug verfügbar sind, in der Annahme, dass einige Passagiere nicht erscheinen. In seltenen Fällen kann das dazu führen, dass Passagiere trotz gültigem Ticket nicht mitgenommen werden.
Wenn das passiert, muss die Fluggesellschaft dir Alternativen anbieten. Sie versuchen in der Regel, dich auf den nächsten verfügbaren Flug umzubuchen – ohne zusätzliche Kosten. In vielen Fällen bietet die Fluggesellschaft außerdem eine Entschädigung an, die in Form von Bargeld, Reisegutscheinen, Verpflegungsgutscheinen oder anderen Vorteilen erfolgen kann.
Wenn du von oder innerhalb der Europäischen Union fliegst, hast du starke Rechte nach der EU-Verordnung 261/2004. Wenn du aufgrund einer Überbuchung ungewollt nicht mitgenommen wirst, hast du Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 250 EUR bei Kurzstrecken, 400 EUR bei Mittelstrecken und 600 EUR bei Langstrecken. Die Fluggesellschaft muss dir außerdem die Wahl zwischen Umbuchung und vollständiger Erstattung geben sowie Mahlzeiten und eine Unterkunft, wenn du auf einen späteren Flug warten musst.
Auch in den Vereinigten Staaten müssen Fluggesellschaften Passagiere entschädigen, die ungewollt überzählig sind – typischerweise bis zu 400 % des einfachen Flugpreises, abhängig von der Dauer der Verspätung.
Wenn du nicht mitgenommen wirst, sorge dafür, dass du am Flughafen eine schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft bekommst – inklusive Grund und ggf. angebotener Entschädigung. Diese Unterlagen sind wichtig, falls du später einen Anspruch geltend machen musst.
Bitte beachte: Farera kann als Buchungsvermittler keine Entschädigung für nicht erfolgte Mitnahme in deinem Namen bearbeiten. Diese Ansprüche müssen direkt mit der Fluggesellschaft geklärt werden, da sie die ausführende Fluggesellschaft für den Flug ist.
